SCHEIBENREPARATUR

Die Reparatur ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Nur Schäden an der Scheibenaussenfläche
- Die Reparatur muss möglichst schnell nach Schadenseintritt erfolgen
- Die Einschlagsstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten
- Von der Einschlagsstelle ausgehende Risse dürfen nicht länger als 25 mm sein

