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Glas Trösch AG Autoglas
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Lieferungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Preise
Die angegebenen Preise sind die bei Drucklegung des Katalogs gültigen Original-Ersatzteilpreise und verstehen sich brutto, exkl. MWST, ab Werk. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Lieferung erfolgt immer zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis.

Abgaben
Alle Abgaben, wie MWST, VOC, LSVA werden dem Kunden weiterverrechnet.

Recyclinggebühren
Recyclinggebühren für zurückgenommenes Material werden dem Kunden verrechnet.

Arbeitsleistungen
Arbeitsleistungen, welche für Kunden erbracht werden (Schablonen anfertigen, sonstige Arbeiten), werden nach Aufwand verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Ab Fälligkeitstag werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. berechnet. Check und Wechsel gelten erst mit bedingungsloser Einlösung als Zahlung. Warenbeanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Wahl von Glas Trösch AG Autoglas per Camion-Expressdienst oder per Bahn. Versand- und Portokosten gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferfristen
Bestellungen, welche sofort ausgeführt werden, werden in der Regel nicht bestätigt. Terminangaben in Auftragsbestätigungen, z.B. für Sonderanfertigungen, sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Liefertermin erheblich
überschritten, so ist der Kunde nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

Warenrücknahme
Ausgelieferte Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Niederlassungsleiter zurückgenommen. Für Waren, welche sich in einem einwandfreien Verkaufszustand befinden bzw. für Montagesets, die in der Originalverpackung ungeöffnet zurückgegeben werden, werden folgende Gutschriften gewährt: bei Rückgabe vom 1. – 5. Arbeitstag nach Lieferung 100% des fakturierten Warenwertes, bei Rückgabe vom 6. – 59. Arbeitstag nach Lieferung 80 % des fakturierten Warenwertes. Ab dem 60. Arbeitstag nach Lieferung erfolgt keine Gutschrift.

Eigentumsvorbehalt
Glas Trösch AG Autoglas behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen vor.

Prüfung der Lieferung und Rügepflicht
Die Ware ist vom Kunden bei der Anlieferung zu prüfen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als genehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben und Glas Trösch AG Autoglas ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Glas Trösch AG Autoglas die mangelhafte Ware gegen einwandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängel irgendwelcher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem Schaden ausgeschlossen.

Anwendbares Recht.
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrechtsabkommen) findet keine Anwendung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aarwangen/BE. Glas Trösch AG Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

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